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  • Externe News: Internet-Datenschutz soll in die Lehrpläne in Mecklenburg-Vorpommern http://t.co/iJwc639D #datenschutz

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  • #Datenschutz, #Datenwoche: #Facebook, #Biometrie, #Cloud, #Microsoft, #Like-Button, #Brüssel, #UEFA - http://t.co/b7JvaSGs

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"Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis)."
§ 5 Satz 1 BDSG

 

Datenschutz - Externer Datenschutzbeauftragter


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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 12:05 Uhr

 

Warum brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Unternehmen mit mehr als neun (9) Mitarbeitern, die computergestützt mit personenbezogenen Daten (also insbesondere Mitarbeiter- und Kundendaten) arbeiten, benötigen gemäß § 4f BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Häufig wird hierbei die Frage gestellt: was passiert, wenn dieser Verpflichtung nicht entsprochen wird?

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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Mittwoch, den 07. Oktober 2009 um 15:26 Uhr

 

So funktioniert internationaler Datenschutz

In grenzüberschreitend tätigen Konzernen und Unternehmen gehört der internationale Datentransfer (insbesondere von Arbeitnehmer- und Kundendaten) zum alltäglichen Geschäft. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick der hierbei zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und erläutert was beachtet werden muss, sobald Daten die deutsche Grenze überschreiten.

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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Mittwoch, den 30. September 2009 um 15:48 Uhr

 

Datensicherung und Datenverlust – wer haftet im Schadensfall?

Durch die fast vollständige Umstellung auf elektronische Betriebsabläufe in Unternehmen kommt der Speicherung und Sicherung der erfassten Daten eine essentielle Bedeutung zu. Nach der herrschenden Rechtsprechung muss dabei grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer selbst für die gesetzlich erforderliche, regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich ist. Die Haftung eines Schädigers beschränkt sich weitestgehend auf denjenigen Schaden, der durch eine in angemessenen Abständen erfolgende Datensicherung nicht hätte verhindert werden können.

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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Mittwoch, den 23. September 2009 um 15:27 Uhr

 

Die Datenschutzerklärung: so machen Sie es richtig!

Sobald personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet, genutzt oder erhoben werden muss eine Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn die Datennutzung nicht nur rein privater oder familiärer Natur ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und stellen Ihnen das Muster einer Datenschutzerklärung vor.

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