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| Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz | |||||
| Mittwoch, den 09. November 2011 um 09:06 Uhr | |||||
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Datenschutz: Einsatz von Leasing-Kopier-GerätenModerne Kopiergeräte nutzen Festplatten zur Zwischenspeicherung der kopierten Unterlagen. Die Daten auf diesen Festplatten werden (in der Regel) werkseitig nicht automatisch gelöscht. Das heißt: auf den Festplatten der Kopiergeräte befinden sich die eingescannten Dateien der mit dem Gerät kopierten Unterlagen. Lesen Sie im Folgenden einen 3-Punkte-Maßnahmenkatalog, den Unternehmen zur Sicherung ihrer Daten beachten sollten (zur englischen Fassung des Artikels). Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska (externer Datenschutzbeauftragter).
Fazit Meine Empfehlung lautet, gerade bei Leasing-Kopier-Geräten entsprechende “Data-Security-Kits” nachzurüsten. Ebenfalls erforderlich ist eine datenschutzgerechte Entsorgung von Eigen-Kopier-Geräten, um einen Fremdzugriff auf Unternehmensunterlagen zu verhindern.
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